Planungsbüros

Rechtliche Grundlagen

Beim vorbeugenden baulichen Brandschutz stehen Sie als Architekt, Planer oder Bauherr und Betreiber in der persönlichen Verantwortung. Auch für Menschenleben und Sachwerte.

In den Bauordnungen der Länder ist – analog zu § 17 der Musterbauordnung z.B. festgehalten: „Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1, Abs. 1, Satz 2 müssen so beschaffen sein, dass der Entstehung eines Brandes oder der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“ Und was nur wenige wissen: Im § 323 des Umweltstrafrechts sieht man sogar die persönliche Haftung vor: „Wer bei Planung, Leitung oder Ausführung eines Baues oder dem Abbruch eine Bauwerkes gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib und Leben eines anderen gefährdet, wird mit Gefängnis bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Deshalb: Planen Sie Ihre RWA- und Brandmeldeanlagen professionell. Überlasen Sie nichts dem Zufall. Vertrauen Sie den Schutz vor Brand, Rauch und Wärme dem Fachmann an. Von der Planung und Projektierung über die Ausführung bis zur Wartung. Eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA) kann sich aus einer Natürlichen Rauchabzugsanlage (NRA), einer Maschinellen Rauchabzugsanlage (MRA) oder aus Wärmeabzugsflächen (WA) bilden.

 

Zu den jeweiligen Anlagen gehören einzelne technische Produkte (z. B. Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG), Zuluftöffnungen, Rauchschürzen, Verbindungs- und Energieversorgungsleitungen und auch eine fachgerechte Projektierung.

Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte müssen z.B.:

  • konform sein mit den technischen Grundanforderungen (CE-Zeichen)
  • geeignet sein zum Einbau in das individuelle Gebäude (Bauordnung, richtige Klasse bei den verschiedenen Eigenschaften usw.)
  • mit den anderen Komponenten der Wirkkette und dem erwarteten Brandszenario abgestimmt sein (z. B. Brandschutzkonzept)
  • kontinuierlich kontrolliert und gewartet werden (technische Prüfverordnung, Wartungsvertrag usw.)

Damit ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen technischen Regeln, die Anforderungen an die jeweiligen Produkte und die Art, wie diese zu überprüfen sind stellen und solchen, die z. B. die Projektierung einer kompletten Anlage in einem individuellen Gebäude zum Hintergrund haben.

 

Wichtige Normen und Richtlinien

  • DIN 18232-2, Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 2: Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRWA); Anforderungen, Bemessung
  • DIN 18232-5, Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 5: Maschinelle Rauchabzugsanlagen (MRA); Anforderungen, Bemessung
  • DIN EN 12101-2 Natürliche Rauch- und Wärmeabzug-Geräte (NRWG)
  • DIN EN 12101-3, Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 3: Bestimmungen für maschinelle Rauch- und Wärmeabzugsgeräte
  • DIN EN 12101-9, Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 9: Steuerungstafeln
  • DIN EN 12101-10, Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 10: Energieversorgung
  • BHE Richtlinie NRA-EA 2009 Natürliche Rauchabzugsanlagen (Download)
  • BHE Richtlinie MRA 2009 Maschinelle Rauchabzugsanlagen (Download)
  • BHE Richtlinie Hausalarmanlagen (Download)
  • VdS 2098 RWA-Anlagen Richtlinien für Planung und Einbau,
  • VdS 2159 RWA-Anlagen Anforderungen an Bauteile und Systeme.
  • EG-Maschinenrichtlinie 9. GPSGV (Download)

Alarmierende Zahlen und Fakten

  • jährlich ca. 600 Tote in der BRD durch Brände in Privatwohnungen,
  • 6.000 – 10.000 Schwerverletzte im Jahr mit bleibenden Schäden,
  • Todesursache ist in vier von fünf Fällen der Rauch,
  • über 230.000 Brände mit ca. 0,8 Mrd. € Schaden jährlich,
  • 70% der Brände mit Todesopfern ereignen sich zwischen 23 und 7 Uhr.

Der fatale Irrtum

  • Die Todesursache ist das Feuer: Falsch! Die Rauchgasvergiftung führt meistens zum Tode.
  • Es brennt hauptsächlich in Industriebetrieben. Falsch! 80% der Brände entstehen in Privathaushalten!
  • Vertrauen auf Steinbauweise: Falsch! Zuerst brennen Wohnungseinrichtung, Kabel, Kleber, Isoliermaterial u.ä.!
  • Man riecht den Brand: Stimmt leider nur bedingt. Im Schlaf ist der Geruchssinn ausgeschaltet!
  • Hoffen auf den “schlafgestörten” Nachbarn. Hoffnungslos, denn schon nach ca. 13 Minuten im Brandrauch ist es zu spät! In der Schwelphase füllen 100 g Schaumgummi in schon kurzer Zeit einen ca. 100 qm großen Raum mit Rauch.

Fazit: Die Menschen sterben nachts im Schlaf den stillen Tod der Rauchgasvergiftung oder verlieren tagsüber die Orientierung!

Brandrauch enthält verschiedene giftige Substanzen wie:

  • Blausäure: Diese entsteht zum Beispiel beim Verbrennen von Schaumstoffmatratzen, Polstermöbeln, Wolle, Seide und Daunen.
  • Ammoniak: entsteht beim Verschwelen von Kunststofffasern, Wolle, Seide und Nylon.
  • Kohlenmonoxid: hochgiftig und geruchlos! Es entsteht beim Verschwelen von fast allen Materialien und tötet in wenigen Minuten.