(NRWG) natürlicher Rauch- und Wärmeabzug

HÜBLER Sicherheit und Service GmbH ist von der VdS Schadenverhütung GmbH als notifizierter Zertifizierungsstelle für Bauprodukte zertifiziert, um Konformitätsbewertungsverfahren nach der Bauproduktenrichtlinie-CPD (89/106/EWG) und dem Bauproduktengesetz (BauPG) gem. EN 12101-2 durchzuführen.

Das bedeutet für den Hersteller der Fenster (z. B. Metallbauer):

  • HÜBLER Sicherheit und Service GmbH definiert die Vorgaben für das zu erstellende NRWG auf Grundlage des jeweils gültigen Konformitätszertifikates. D. h. wir prüfen aufgrund der Profilvorgaben die Fenstergrößen und Einbaulagen mit den entsprechenden Zulassungen.
  • HÜBLER Sicherheit und Service GmbH übernimmt die Klärung der kompletten RWA-Steuerung mit den zuständigen Fachplanern.
  • Der Fensterbauer stellt durch eine werkseigene Produktionskontrole (WPK) sicher, dass mind. folgende Schritte nachweislich eingehalten werden: Auftragsannahme, Wareneingangsprüfung und Endprüfung. Die Einhaltung der Prüfschritte wird schriftlich dokumentiert.
  • Der Fensterbauer produziert das Fenster unter Beachtung und Einhaltung dieser Vorgaben sowie der jeweils gültigen Herstellerrichtlinien und Verarbeitungssvorschriften des eingesetzten Profilsystems. HÜBLER Sicherheit und Service GmbH prüft vor Ort die Einhaltung der Vorschriften im Zuge der Herstellung.
  • Das Fenster wird durch den Fensterbauer im Objekt gemäß der jeweils gültigen Verarbeitungsvorschriften des Profilsystemherstellers montiert. Die Montage der Antriebstechnik kann durch uns oder den Fensterbauer im Werk des Fensterherstellers oder vor Ort auf der Baustelle erfolgen.
  • Der Fensterbauer bringt das von HÜBLER Sicherheit und Service GmbH ausgestellte CE-Kennzeichen am NRWG an.
  • HÜBLER Sicherheit und Service GmbH prüft die komplett funktionsfähige RWA.

Resümee:
 Sie bekommen den kompl. Service für die Planung, Produktionskontrolle und CE-Kennzeichnung aus unserer Hand.

Allgemeine Hinweise:

Für die Bundesrepublik Deutschland sind Windlasten (Klassifizierung WL) in der DIN 1055-4: 2005-03 und Schneelasten (Klassifizierung SL) in der DIN 1055-5: 2005-07 geregelt.

Bei der Wärmebeständigkeit ist in der Regel von B 300 auszugehen. Dieses entspricht einer Temperaturbeständigkeit des gesamten NRWG von 300° C über einen Zeitraum von mind. 30 Minuten.

Bei der Klassifizierung für die niedrige Temperatur ist der Einzelfall des NRWG (z. B. im offenen oder im geheizten Gebäude) zu berücksichtigen.

Bei der Klassifizierung der Funktionssicherheit (Klassifizierung Re) muss beachtet werden, ob die NRWG’s ausschließlich für den Rauchabzug oder auch zur täglichen Be- und Entlüftung verwendet werden.
Geräte, die für die tägliche Be- und Enlüftung verwendet werden, sind – neben der je nach Klasse notwendigen Prüfung der Funktionssicherheit – zusätzlich 10.000 Mal in Lüftungsstellung zu öffnen.

Die Bemessung und Prüfung von Produkten für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen wird durch entsprechende Normen und Richtlinien geregelt.

Verwendbarkeitsnachweise für Rauchableitungsöffnungen, Schreiben der Bauministerkonferenz:

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